Mit unseren Newslettern vom 19.05.2015 und 13.07.2015 hatten wir auf die teils fehlerhaften bzw. unwirksamen Widerrufsbelehrungen von Darlehens-Verträgen einiger Banken und Sparkassen hingewiesen. Mit diesem Widerrufsjoker konnten Eigentümer ihre Immobilien-Darlehensverträge rechtlich überprüfen lassen. Es hatten sich zwischenzeitlich bei MENZLER-BAUFINANZ einige dieser Darlehnskunden gemeldet. Wir konnten hierzu an eine renommierte Fachanwaltskanzlei in Düsseldorf verweisen, die sich auf diese Vertrags-Prüfungen spezialisiert hat. Tatsächlich konnten einige der betroffenen Darlehensnehmer mit deren Bank bzw. Sparkasse neue Festschreibungen mit aktuellen Niedrigstzinsen vereinbaren. Andere Darlehensnehmer sind aus ihren fehlerhaften Darlehens-Verträgen ausgestiegen und haben – teils über uns – anderweitig neue Kreditverträge abschließen können. Dabei sind meist erhebliche Eurobeträge eingespart worden.
Nun hat der Bundestag jedoch – gegen die Stimmen der Opposition – dieses Vertrags-Schlupfloch geschlossen und ein Gesetz verabschiedet, das dem Widerrufsjoker ein Ende setzt: Dieses Gesetz trat – zusammen mit der neuen EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie – am 21.03.2016 in Kraft. Damit ist der Ausstieg aus einem alten Kreditvertrag wegen falscher Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 21.06.2016 möglich.
Sofern Sie noch einen alten Immobilien-Darlehensvertrag mit Zinsfestschreibung über 2016 hinaus besitzen, könnten wir Ihren Darlehensvertrag rechtlich noch kostenfrei über die o.g. Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen.
Sollte Ihre Bank Sie etwa aus Ihrem bestehenden Vertrag entlassen, wird man Sie gleichfalls auffordern, Ihren vollen Darlehensbetrag binnen 4 Wochen nach dem Widerruf zurück zu zahlen. Hier steht Ihnen MENZLER-BAUFINANZ für eine Anschluss-Finanzierungsvermittlung zur Verfügung.
Übrigens: Für die anwaltliche Durchsetzung einer möglichen Klage gegenüber Ihrer jetzigen Bank, kann Ihre etwa bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.
Sie sollten auch wissen, dass das neue Gesetz ausschließlich für Immobilienkredite gilt. Privatkredite/Verbraucherkredite sind von diesem Gesetz nicht betroffen und können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach wie vor unbegrenzt überprüft werden.
Alle Darlehensnehmer, deren Immobilienkredit-Zinsfestschreibungen in den nächsten 24 Monaten auslaufen, sollten sich in jedem Fall von uns ein sog. Forward-Darlehen anbieten lassen. Die Banken und Sparkassen sind hier allgemein dazu bereit, bereits jetzt Darlehen mit aktuellen Niedrigzinsen (sozusagen auf Vorrat) abzuschließen. Damit kann man das Risiko umgehen, falls in der nächsten Zeit die Hypothekenzinsen ansteigen sollten.
Unsere Baufinanzierungs-Experten der MENZLER-BAUFINANZ beraten Sie gerne jederzeit kostenfrei und unverbindlich.
Ihr
Artur Menzler