Mit 3,90% erreicht Deutschland die höchste Inflationsrate seit 28 Jahren.
Ist es nicht unverständlich, dass die Kosten von selbst genutztem Wohneigentum in diese Inflationsberechnung nicht mit einfließen?
Bei der allgemeinen Preisentwicklung werden lediglich Mieten berücksichtigt.
Im Vergleich zu den amtlichen Verbraucherpreisen sind in Deutschland jedoch seit 2005 die Immobilienpreise um mehr als das Doppelte angestiegen.
Das betrifft vornehmlich den Immobilienmarkt in bevorzugten Wohnlagen.
Insgesamt ist von einem kräftigen Konjunkturschub in jüngster Zeit – trotz Pandemie und sozialwirtschaftlichen Veränderungen – auszugehen.
Um wieviel höher ist demnach die tatsächliche, allgemeine Kostensteigerung zu bewerten ?
Noch hält Christine Lagarde – als Präsidentin der Europäischen Zentralbank- an der bereits langjährig währenden Nullzinspolitik fest.
Kritik an dieser Zinspolitik der EZB wird mittlerweile nicht nur von Sparern, sondern auch von Ökonomen und Banken laut.
Bei dieser Niedrigzinspolitik wundert auch nicht, dass Bürger und Bürgerinnen – sei es als Kapitalanleger*in oder Selbstnutzer*in – weiter kräftig in Immobilien investieren.
Finanzinstitute haben das erkannt und bieten bei guten Kundenbonitäten Sonderkonditionen in unterschiedlichen Varianten an.
Mittlerweile vergeben einige Sparkassen und Volksbanken sogar Immobilienkredite, bei denen auch die Erwerbsnebenkosten ( Makler, Grunderwerbsteuer , Notar und Gerichtskosten ) mitfinanziert werden können.
Sofern es der Haushaltsplan der Kunden zulässt und die spezifische Immobilie den Beleihungswert in unseren Gutachterportalen wiederspiegelt, lässt sich auch mehr als der reine Kaufpreis finanzieren.
Aber wie lange wird die Niedrigzinspolitik noch anhalten ?
Wenn die Kaufpreisentwicklung weiterhin steigt, dürften auch die Kreditzinsen ansteigen.
Daher empfehle ich allen Kunden mit Baufinanzierungen, bei denen in den nächsten drei Jahren die Zinsfestschreibung bestehender Darlehen abläuft, Anschlussfinanzierungen bei uns abzufragen.
Mit sogenannten Forwarddarlehen kann man dafür bereits jetzt die aktuelle Zinskondition vertraglich festlegen lassen.
Auch bei Verträgen mit längeren Zinsfestschreibungen kann jeder Verbraucher gemäß § 489 BGB nach Ablauf von 10 Jahren seinen Darlehensvertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.
Auch bei Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der beliehenen Immobilie darf der Darlehensnehmer seinen Vertrag jederzeit kündigen; z.B. bei Verkauf.
Bei diesem außerordentlichen Kündigungsrecht hat er dem Darlehensgeber nach § 490 BGB jedoch mittels Vorfälligkeitsentschädigung den Zinsschaden zu ersetzen.
Sprechen Sie uns an; wir analysieren Ihre individuelle Situation und unterbreiten Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein passendes Angebot.
Das trifft auch auf grundsätzliche Beratung zu, bei der wir den Baufinanzierungsrahmen nach Ihren persönlichen Wünschen und Haushaltsplan ermitteln.
Ihr Artur Menzler