Neue KfW-Förderprogramme

 

Eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien soll den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 senken.

Dazu trägt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) ein neues Förderprogramm der Bundesregierung bei.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) startet mit dem 01.07.2021 diese neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) .

Wir berichteten am 02.02.2021 und 02.06.2021 per NewsLetter über diese kommenden Energieeffizienz-Programme für Neubau und Gebäudesanierung :

 

  • Förderkredit bis zu 150.000€ je Wohneinheit für Sanierung, Neubau und Kauf, einschließlich Tilgungszuschuss bis zu 37.500€ ( nicht rückzahlbar ) nach Programm BEG 261
  • Förderkredit bis zu   60.000€ je Wohneinheit für effiziente Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung; mit bis zu 45% = 27.000€ Tilgungszuschuss nach Programm BEG 262

 

Die finanzierende Bank oder wir als Finanzvermittler werden den AntragstellerInnen für die KfW schriftlich bestätigen können, wenn eine persönliche Beratung bezüglich Mitteln aus der BEG stattgefunden hat.

Dies erfolgt auf einem von der KfW vorgegebenen Formular. Es können dann bereits vor Baubeginn Liefer- und Leistungsverträge förderunschädlich abgeschlossen werden.

 

Auf die Zuschussvariante im Programm 461 der BAFA wird hier nicht näher eingegangen, weil dafür keine KfW-Finanzierungskredite heraus gelegt werden.

Dennoch beraten wir Sie auch hierzu bei Bedarf.

 

Für alle Fördermaßnahmen ist ein von der KfW zugelassener Energieberater von den Kunden zu beauftragen.

 

Über die weiteren Details der verschiedenen Fördermaßnahmen können Sie sich im Internet auch über www.kfw.de und www.bafa.de informieren.

Ihr Artur Menzler

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