EnEV 2016 und KfW 153 für Neubau

Worauf wir mit dem Beitrag vom 26.10.2015 hinwiesen, ist nun offiziell in Kraft getreten: Energieeinsparverordnung 2016 Jeder Neubau muss nun nachweislich 30% geringeren Primärenergiebedarf aufweisen als bisher. Die Förderung des KfW-Effizienzhauses 70 läuft somit aus und wird Mindestanforderung nach EnEV 2016.

Mit Sonderkonditionen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau durch die Bundesregierung somit nur noch Neubau-Häuser gefördert, die verbesserte Transmissions-Durchlasswerte (also geringeren Wärmeverlust) aufweisen. Dieses sind KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus. Allerdings werden ab diesen Monat April 2016 die Fördermittel auf bis zu 100.000,-€ je Wohneinheit erhöht. Wir haben Ihnen als Anlage die einzelnen KfW-153-Bestimmungen in einem 13 Punkte-Programm zusammen gefasst. Darüber hinausgehende Erläuterungen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

In unseren kostenlosen Beratungsgesprächen informieren wir Sie auch gerne über alle aktuellen sonstigen Förderbedingungen, durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (z.B. Energieeffizient Sanieren).

Aber auch bezüglich Wfa – (Wohnungsbauförderungsanstalt) – Fördermittel können Sie sich durch uns beraten lassen. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne jegliche Frage rund um Immobilien-Finanzierungen (Immobiliar-Darlehen), sowie allgemeine und individuell erforderliche Versicherungen, stellen.

Wir freuen uns auf weitere angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihr

Artur Menzler

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert