Wohnimmobilien-Kreditrichtlinien

Die Europa-Kommission hat die neuen Wohnimmobilien-Kreditrichtlinien– kurz WoKri genannt – verabschiedet und durch Bundesrat und Bundestag Gesetz werden lassen.

Was bedeutet das für Sie als Kunde bzw. Interessent?

Jeder Immobilien-Darlehensvermittler in Deutschland hat ab sofort seine Sachkunde und Berufsqualifikation nachzuweisen. Dies soll jedem Finanzierungskunden die Sicherheit geben, fachlich qualifiziert und kompetent beraten zu werden. Der qualifizierte Finanzdienstleister darf seine Darlehens-Vermittlungstätigkeit nur mit einer Erlaubnis nach §34i der Gewerbeordnung ausführen. Das bedeutet also für Sie, dass ausschließlich qualifizierte Finanzberater für Sie Baufinanzierungen vermitteln dürfen. Diese WoKri stärken demnach Ihre Verbraucherposition. MENZLER-BAUFINANZ verfügt bereits über die der Behörde gegenüber nachzuweisende Qualifikation, da wir bereits über viele Jahre hinweg eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung durch unsere Zulassung und Registrierung nach § 34c Gewerbeordnung vorhalten. Damit wird uns auch die erweiterte Zulassung nach § 34i Gewerbeordnung erteilt.

Im Rahmen des Sachkundenachweises verfügen die Mitarbeiter von MENZLER-BAUFINANZ über die gesetzlich vorgeschriebene finale Übersicht, Berufsausbildung und Qualifikation, die die WoKri erfordert. Dazu zählt auch die der Behörde nachzuweisende Berufshaftpflichtversicherung, die für den Fall einer Falsch-Beratung Ihnen als Kunden etwaigen nachgewiesenen Vermögensschaden ersetzt. Auch hier sind alle Mitarbeiter von MENZLER-BAUFINANZ weitestgehend durch eine namhafte deutsche Großversicherung abgesichert. Ab sofort sind auch offiziell Finanzierungsangebote juristisch nicht mehr vertretbar, sondern werden von allen Finanz-Instituten und Finanzdienstleistern bis zum definitiven Vertragsabschluss als Finanzierungsvorschlag gekennzeichnet. Erst mit endgültiger Vertragsvorlage des ausgesuchten Finanzierungs-Institutes, wird der Baufinanzierungs-Vertrag rechtsgültig.

Wir begrüßen diese Branchen-Vorschrift bzw. –Regelung, da ausschließlich qualifizierte Finanzierungsunternehmen, wie MENZLER-BAUFINANZ, Ihnen gegenüber seriöse, sachverständige und somit kompetente Finanzierungsberatung bis hin zum Vertragsabschluss bietet.

Diese Anforderungen der Experten- Finanzierungsberatung beinhalten auch, dass wir Sie als Verbraucher über die Finanzierbarkeit der Immobilie bis ins Rentenalter hinein fachkundig zu informieren haben. Auch hierzu stehen Ihnen nach § 34d durch MENZLER-BAUFINANZ und MENZLER-ASSEKURANZ IHK-geprüfte Versicherungsfachleute zur Verfügung. Im Rahmen dieser für Sie kostenfreien Beratung haben wir Sie auch darüber zu informieren, wie Lebens-Risiken wie Berufsunfähigkeit, Todesfall, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung etc. abgesichert werden sollen.

Schreiben oder rufen Sie uns zu Detail-Informationen gerne an. Unsere Experten beraten Sie „rund-ums-Haus“ über alle diesbezügliche Fachthemen.

Ihr

Artur Menzler

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