BEG : Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wer die Chance hat, eine energieeffiziente, neue Wohnimmobilie zu bauen -oder von einer Bauträgergesellschaft einen Neubau zu erwerben- kann sich möglicherweise auch einen um z.B. 100.000,00 € oder noch höheren Kaufpreis leisten:
Ab 01.07.2021 wird ein energieeffizienter Neubau noch höher staatlich gefördert als bisher.

Je nach nachweisbarem Energieverbrauch der spezifischen Immobilie erhält der Bauherr oder Käufer bis zu 26.500,00 € bei KfW 153/55 oder bis zu 37.500,00 € bei KfW 153/40+ an Tilgungszuschuss über die neue BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Die Bundesregierung fördert demnach energieeffiziente Gebäude im Rahmen ihres Klimaschutzprogrammes 2030 durch bis zu 150.000,00 € anteiligem Darlehen. Momentan beträgt dieser Förderungsbetrag noch je Wohneinheit 120.000,00 €.
Die Darlehenszinsen liegen bei 0,75% bei 10 Jahren Zinsfestschreibung. Je nach Ausnutzung des staatlichen Tilgungszuschusses ergibt sich ein Negativzins!

Weiteres Einsparpotenzial beim Kauf von einer Bauträgergesellschaft besteht, da diese in der Regel keine zusätzlichen Maklergebühren beim Verkauf ihrer Wohnimmobilien erheben.

Hinzu kommen gegenüber Bestandsimmobilien hohe Einsparungen durch weitaus geringere Energiekosten bei energieeffizientem Neubau über Jahrzehnte hinaus.
Auch kann man bei Neubauten von einem höheren Wertzuwachs im Verhältnis zu älteren Bestandsimmobilien ausgehen.

Da lohnt sich oft eine neue teurere Immobilie zu kaufen.

Aber auch für energieeffizient sanierte Gebäude gibt es beachtliche staatliche Förderungen nach KfW 151 oder KfW 152 mit bis zu 150.000,00 € Darlehen pro Wohneinheit (bis 30.06.2021 = 120.000,00 €).
Davon werden sogar bis zu 50% = max. 75.000,00 € an Tilgungszuschuss vom Staat geschenkt, je nach erzielbarer Energieeffizienz.

Schließlich will unsere Bundesregierung die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 55% im Vergleich zu 1990 zu senken. Daran ist auch der Gebäudesektor beteiligt.

Übrigens lassen sich z.B. für junge, fest angestellte Berufstätige bei gutem Einkommen und entsprechender  Bonität ggf. auch über den Kaufpreis hinaus die Erwerbsnebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Makler, Notar und Grundbucheintragungskosten mit finanzieren. 😊

Junge Familien, die Anspruch auf staatliche Subvention mittels Baukindergeld haben, sollten sich beeilen mit uns zu sprechen:
Bis Ende März 2021 muss der Förderungsantrag bei der KfW eingereicht sein und der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet bzw. Bauantrag gestellt sein.

Lassen Sie sich gern auf ein Gespräch mit uns ein: Es kann telefonisch oder digital sein; abgesehen auch vom möglichen – mit Abstand geführtem – persönlichen  Gespräch in unsrem Großraumbüro.

Ihr

Artur Menzler

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