Die neue Eigenheimzulage „Baukindergeld“

Attraktiv für junge Familien: ab sofort kann das staatliche Baukindergeld beantragt werden.

Mit Beitrag vom 19.03.2018 berichteten wir bereits über dieses damals geplante Gesetz. Nun wurde es von unserer Regierung verabschiedet. Diese setzt damit darauf, dass der Wohnungsbau dadurch beflügelt wird.
Gleichermaßen soll die Bildung von Wohnungseigentum in der Bevölkerung zu lastenfreiem Grundbesitz im Rentenalter führen.

Gefördert werden Familien mit Kindern, deren versteuertes bisheriges Haushalts-Jahres-Einkommen nicht höher lag als :

•   90.000,00 € mit einem Kind unter 18 Jahren
• 105.000,00 € mit zwei Kindern unter 18 Jahren
• 120.000,00 € mit drei und mehr Kindern

Die von der jeweiligen Familie selbst zu nutzende Immobilie ist an keine Kaufpreishöhe oder Größe gebunden.

Der Kaufvertrag bzw. Neubaubeginn muss allerdings nach dem 01. Januar 2018 – und bis zunächst 31.12.2020 – abgeschlossen sein.
Wichtig ist für die Verbraucher, dass es sich nicht um ein Darlehn sondern tatsächlich um einen Zuschuss des Staates handelt.
Es ähnelt demnach der ehemaligen Eigenheimzulage, die 2005 von der Regierung wieder abgeschafft wurde. 

Das neue Baukindergeld erhalten Familien jeweils nach Bezug ihres Wohneigentums (Nachweis Einwohnermeldeamt).

Es wird 10 Jahre lang gezahlt:

• 1.200,00 € je Kind im Haushalt pro Jahr; also gesamt 12.000,00 € (2 Kinder = 24.000,00 €; 3 Kinder = 36.000,00 € etc.)

Sofern die Voraussetzungen auf Sie zutreffen, empfehlen wir baldmögliche Beantragung.

Beantragt wird das Baukindergeld über die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – unter dem Programm KfW 424.
Zu Detailinformationen und etwaigen Beantragung klicken Sie im Internet auf www.kfw.de/baukindergeld. Dort werden Sie im Zuschuss-Programm 424 weiter geleitet.

Viele Anträge liegen bereits vor. Frühestens Ende März 2019 können Sie Nachricht per E-Mail von der KfW erwarten.

Für weiteren Informationsbedarf stehen unsere Finanzberater gern kostenfrei zu Ihrer Verfügung.

Bei uns erfahren Sie auch, wie Banken und Sparkassen die Baukindergeld-Zulagen in Ihrem individuellen Finanzierungs- und Haushaltsplan berücksichtigen.

Ihr

Artur Menzler

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