Energieeffizientes Bauen oder Sanieren mit KfW

In unserem letzten Bericht haben wir über die beabsichtigten Förderungsmaßnahmen der neuen Bundesregierung mittels Baukindergeld berichtet. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald Anträge hierzu gestellt werden können.

Ein darüber hinaus weitreichendes Regierungsziel betrifft den Klimaschutz.
Dazu gehören die bereits von der EU der BRD gegenüber angemahnte Treibhausgasverminderung bzw. die bis 2025 zu erreichenden, verbesserten Klimawerte für unsere Umwelt. Wesentlich tragen dazu die Verminderung von fossilen Energien bei, die für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport des Energieträgers benötigt werden. Hierzu gehören hauptsächlich Erdöl, Kohle und Erdgas. Dies ist der so genannte Primärenergiebedarf. Schließlich setzt die Energiegewinnung aus fossilen Quellen durch deren Verbrennung klimaschädliches Kohlendioxid, Methan und Stickoxide, die sogenannten Treibhausgase, frei.

Regenerative Energiequellen wie Solar, Wärmerückgewinnung mittels Luft/Wärme-Pumpen, Kraft-Wärme-Kopplung, Biogas, etc. zählen nicht zur Primärenergie.

Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung sollen Gebäude bis 2050 nahezu klimaneutral gedämmt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist bereits, dass Vermieter und Verkäufer den Mietern/ Käufern den spezifischen Energieausweis ihrer Bestandsimmobilie bei Vermietung oder Verkauf vorzulegen haben.
Anhand dieser Farbskala lässt sich leicht erkennen (von grün über gelb bis in den Rotbereich), wie es um die Wärmedämmung bzw. den Transmissions-Wärmeverlust einer Immobilie steht.

Wer nun bestmögliche, energetische Werte beim Kauf bzw. der Finanzierung seiner Bestands-Immobilie erreicht, kann öffentliche Fördermittel für seinen Beitrag der Energieeinsparung und Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes beantragen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) vergibt für die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden Darlehen ab 0,75% Sollzins bei 10 Jahren Zinsbindung. Diese Zinssätze werden aus Bundesmitteln verbilligt, um dem Ziel des klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 in Deutschland näher zu kommen.

Aber auch Neubauten, die über die aktuelle Energie-Einsparverordnung ENEV hinaus verbesserte Primärenergie-Durchlasswerte erreichen, werden über die KfW mit Vorzugszinsen gefördert. Darüber hinaus werden Tilgungszuschüsse je nach Energieeffizienz gewährt.

Lassen Sie sich als Bewerber bzw. Käufer einer Bestandsimmobilie von uns beraten, ob Sie für ein Maßnahmenpaket oder für energetische Einzelmaßnahmen Ihrer Wohnimmobilie KfW-Mittel bis zu 100.000,00 € ab 0,75% Sollzins innerhalb Ihrer Gesamt-Baufinanzierung über MENZLER-Baufinanz erhalten können.

Energieeffiziente Neubauten werden mit Finanzierungsmitteln bis zu 100.000,00 € je Wohneinheit über KfW ebenfalls gefördert. Anträge hierzu können über uns gestellt werden. Diese Finanzierungsmittel werden dann über die jeweils finanzierende Bank beschafft.

Wir beraten Sie kompetent und vermitteln Ihnen das für Sie bestmögliche Finanzierungskonzept.

Ihr

Artur Menzler

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