2020….ein Jahr wie kein anderes



wenngleich uns die Corona-Pandemie in diesem Jahr zu großen Entbehrungen im Leben gezwungen hat, so genießen wir doch gerade im Lockdown unser behagliches Zuhause im Familienkreis.

So erleben wir bei MENZLER-BAUFINANZ auch, dass der Trend zum Wohneigentum ungebrochen ist.
Dazu tragen natürlich die extrem niedrigen Bankenzinsen für Baugeld bei.
Mittlerweile lassen sich für Baugelder mit 10jähriger Zinsfestschreibung unter 0,50% Zinsen erreichen, sofern die Geldinstitute nicht mehr als 50% des Objektwertes bzw. des Kaufpreises beleihen müssen.

Nutznießer sind hierbei auch unsere Kunden, die mit uns vor über 7 Jahren ihre Baufinanzierung abgeschlossen haben.
Der Gesetzgeber gestattet schließlich jedem Darlehensnehmer die Vertragskündigung nach 10 Jahren des Kreditempfangs, selbst wenn die darlehensgebende Bank sich für eine längere Zinsfestschreibung verpflichtet hatte.
Bis zu 3 Jahre im Voraus lassen sich nämlich die aktuellen Niedrigzinsen im Rahmen so genannter Forwarddarlehen für die Anschlussfinanzierung heute schon reservieren bzw. abschließen.
Und da die Wohneigentümer in den vergangenen Jahren bereits einiges von ihrem Baukredit getilgt haben, lassen sich diese Forwarddarlehen als Volltilgerdarlehen zu noch mal günstigeren Zinsen heute schon für die Anschlussfinanzierung sichern.
Schließlich lässt sich bei heutigen Niedrigzinsen ein hoher Tilgungsanteil verkraften, so dass die monatliche Finanzierungsrate künftig nicht höher als bisher liegen muss.
Je nach Betragshöhe der Anschlussfinanzierung wird damit ggf. nach 10 oder 15 Jahren eine komplette Entschuldung der eigenen Immobilie gewährleistet.

Aber auch bei Interesse an neuem Wohneigentum sollte man die Gunst der Stunde nutzen und bei uns die Möglichkeit einer Baufinanzierung mittels Niedrigkonditionen hinterfragen.

Ein wichtiger Grund könnte für Sie sein, dass die Antragsfrist für das beliebte und lukrative Baukindergeld bis zum 31.03.2021 verlängert wurde. Am 19.03.2018 berichteten wir mit News-Letter über diese neue Förderung junger Wohneigentumsfamilien.
Die Unterzeichnung vom neuen Kaufvertrag bzw. die Erteilung der Baugenehmigung  muss dafür bis 31.03.2021 erfolgen.
Der Antrag auf Baukindergeld darf allerdings auch danach noch gestellt werden ; und zwar bis zu sechs Monate nach Einzug ins Wohneigentum der Familie. Letzter Antragstermin ist der 31.12.2023 !
Das Baukindergeld beträgt 12.000€ je Kind und wird über den Zeitraum von 10 Jahren verteilt vom Staat gezahlt, ohne dass es zurück gezahlt werden muss.

Familien mit Kindern sollten sich also bei uns oder den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen über die Vergabe öffentlicher Wohnbaumittel erkundigen : Hier können förderungsberechtigte Personenkreise Darlehensmittel zu 0,50% Zinsen mit 20jähriger Zinsfestschreibung erhalten.

Sollten Sie sich für einen Neubau entscheiden, zum Beispiel  für ein Fertighaus oder eine Bauträger-Baumaßnahme mit Niedrigenergieeffizienz nach KfW 153/55 oder 153/40, so können Sie sogar Minuszinsen erreichen.
Der Staat erteilt dabei nämlich Tilgungszuschüsse, sofern ein Energieberater hierzu den Nachweis erbringt. Wir berichteten zu diesem Thema mit News-Letter am 30.06.2020.

Sprechen Sie uns an und lassen sich über die umfangreichen Wohnbauförderungsmaßnahmen beraten : Welche Baufinanzierungsverbesserung lässt sich z.B. durch das Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau, also KfW 124 erreichen ?

Kann ich auch mein angespartes Kapital aus meinem Riestervertrag als Eigenkapital für mein Wohneigentum verwenden ?
Wir beraten Sie auch in diesen Versicherungsfragen als IHK-geprüfte Versicherungsfachleute. 


Schließlich sind wir als Wohnimmobiliardarlehensvermittler gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden bezüglich der Lebens- und Existenz-Risiken im Zusammenhang mit Wohneigentumserwerb fachmännisch zu beraten.
So wie bei der Kooperation mit allen gängigen Baufinanzierungs-Instituten suchen wir für unsere Interessenten und Kunden auch die passende Versicherungsgesellschaft als Makler.

Gönnen Sie sich also gern zum Jahresausklang eine umfangreiche Baufinanzierungsberatung bei MENZLER-BAUFINANZ, so dass das neue Jahr 2021 zuversichtlich in Angriff genommen werden kann.

Bis dahin wünschen wir allen Kunden und Interessenten eine gesunde und fröhliche Weihnachtszeit 😊 

Mit freundlichen Grüßen

MENZLER-BAUFINANZ
Ihr Artur Menzler
Immobiliar-Darlehnsvermittler IHK-geprüft
Versicherungsfachmann BWV-geprüft
Johannes-Flintrop-Str. 8
40822 Mettmann
Tel.: 02104 – 91 22 4-0
Fax:  02104 – 91 22 4-10
Mobil: 0160 – 61 21 654
E-Mail: menzler@menzler-baufinanz.de
www.menzler-baufinanz.de
www.menzler-assekuranz.de

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