Grundstücks-und Gebäudewerte

Sehr geehrte Baufinanzierungs-Interessenten und Kunden,

in kleinem Freundeskreis wurde mir kürzlich die Frage gestellt, wie ich die preisliche Entwicklung auf dem Wohnungs- und Grundstücksmarkt sehen würde.
Ich erwähnte, dass die Attraktivität von Immobilien nach wie vor von drei Highlights geprägt sei : 1. Die Lage, 2. Die Lage, 3. Die Lage.
Das lässt den Rückschluss zu, dass vor Allem der Grundstückswert entscheidend ist.
Natürlich ergibt sich der Gesamtwert in Verbindung mit der baulichen Grundstücksnutzung und der Bausubstanz.
Die Grundstückswerte werden regional über die Gutachterausschüsse ermittelt. Hierzu empfehle ich in Nordrhein-Westfalen eine Gesamtwertermittlung über :  www.borisportal.de/nrw/bodenrichtwert

Insbesondere in Ballungsgebieten und deren „Speckgürteln“ sind seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 die Grundstückspreise kontinuierlich gestiegen.

In der Gesprächsrunde schloss sich die Frage an, ob nicht irgendwann die Preisspitze erreicht oder sogar überschritten sei.
Ich sehe hier wenig Gefahr wenn man betrachtet, dass Deutschland im europäischen Vergleich der anderen Länder einen relativ geringen Wohneigentumsanteil hat.

Außerdem kann mich ein Preisverfall am Wohnungsmarkt kaum berühren, wenn ich bei aktuell derart niedrigen Bauzinsen  im zeitlichen Rahmen von z.B. 20 oder 30 Jahren mein Wohneigentum komplett entschulden kann.
So lange kann man sich nämlich bei heutiger Zinsattraktivität von einigen Finanzinstituten eine Zinssicherheit verbriefen lassen.

Schließlich berührt mich auch ein etwa mit der Zeit fallender Immobilienwert nicht, wenn ich meine Rente ungeschmälert auch im lastenfreien Wohneigentum beziehen kann. Ein etwaiger Verkauf wäre schließlich nicht erforderlich.
Darüber hinaus kommt ein Leben im mietfreien, entschuldeten Wohneigentum  einer steuerfreien Rente gleich.

In unserem oben angeführten Gespräch schloss sich auch die Frage an : „ Und wenn ich meinen Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr zahlen kann ? “
Hierzu gibt es zwei Antworten :

  1. Sichern Sie sich und Ihre Familie unbedingt gegen Erwerbsminderung oder Erwerbsausfall ab : Todesfall, Krankheit, Arbeitskraftabsicherung, Unfall.
    Hierzu beraten wir Sie auch über MENZLER-ASSEKURANZ; ebenfalls über eine mögliche Restschuldversicherung und eine angemessene Wohngebäudeversicherung.
    2. Bei Erwerbsverlust muss ich ggf. auch aus meiner Mietwohnung ausziehen! Je nach Darlehenslaufzeit hätte ich jedoch bei Wohneigentum mein Darlehen durch bereits erfolgte Tilgung vermindert ( bei Miete nicht ! ), so dass ich erforderlichenfalls verkaufen oder vermieten könnte.

Legen Sie bitte Wert auf eine umfassende Finanzierungs- und gleichfalls Absicherungs-Beratung, die wir Ihnen bieten.

Über unser Wertgutachterportal SPRENGNETTER ist im Übrigen ein Großteil aller Finanzinstitute angeschlossen. Hierüber ermitteln wir für Sie kostenfrei, welchen Marktwert und welche Finanzierungshöhe die von Ihnen in Aussicht genommene Wohnimmobilie repräsentiert.

Mit freundlichen Grüßen

MENZLER-BAUFINANZ

Ihr Artur Menzler

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