Das Ende der Kreditzins-Party rückt näher: Schon heute sollte sich jeder Immobilien-Eigentümer bzw. Baufinanzierungs-Interessent auf steigende Zinsen ab Mitte 2019 einstellen. Die Karten der langfristig bereits bestehenden Nullzins-Politik am Finanzmarkt werden vermutlich mit der Wahl der neuen EZB-Präsidentschaft im Herbst 2019 neu gemischt.
Seit März 2010 versucht die EZB (Europäische Zentralbank) durch Kauf europäischer Staats- und Unternehmensanleihen die EU-Konjunktur anzukurbeln. Ende diesen Jahres sollen diese Billionen-schweren Anleihen-Aufkäufe eingestellt werden.
Schließlich liegt die Inflation in Europa im Schnitt bereits seit einem halben Jahr bei rund 2 %. Das bewegt sich im Rahmen einer soliden Geldentwicklung.
Sparer und Kapitalanleger können sich allerdings nur dann freuen, wenn deren Guthabenzinsen die allgemeinen Haushaltskosten (Verbraucherkosten-Index) von weiterhin 2 % Inflation übersteigen werden.
Aber auch steigende Löhne, Gehälter und Bezüge werden die wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen können, so dass angemessene Zinserhöhungen auch angebracht und akzeptabel erscheinen.
Für Kapitalanleger am Immobilienmarkt und Wohneigentümer wird zumindest auf Dauer ein überschaubarer Zinsanstieg bei der Baufinanzierung immer noch rentabler als reine Miete sein.
Wir empfehlen allen Wohneigentums-Interessenten, ebenso wie Immobilien-Kapitalanlegern, sich von uns ausrechnen zu lassen, ob sich individuell eine Baufinanzierung rechnet.
Aber auch bereits bestehende Baufinanzierungen können ggf. gegen sogenannte Vorfälligkeitsgebühren – oder als Forward-Darlehen – auf jetzt noch günstige Zinsen langfristig festgeschrieben werden.
Sprechen Sie mit uns als unabhängiger Finanzberater: Wir kennen die Herauslage-Kriterien und -Bedingungen aller gängigen Finanzinstitute, wie Sparkassen, Banken, Volksbanken und Versicherungen. Versicherungen sind z.B. bei langfristigen Zinsverträgen – auch über 20 Jahre hinaus – besonders attraktiv.
Nur wenige Sparkassen sichern Ihren Kunden Zinsfestschreibungen für Finanzierungen über 15 Jahre hinaus zu.
Forward-Zinsen bieten alle Geldinstitute an; davon einige bis zu 36 Monate im Voraus, wenige sogar bis zu 60 Monate. Ob es sich für Sie individuell lohnt, rechnen wir Ihnen gern unverbindlich aus.
Momentan schwanken die Bauzinsen fast täglich; wesentliche Zinssteigerungen erwarten wir zunächst nicht; halten Sie aber rechtzeitig auf dem Laufenden.
Der reine Zinsvergleich ist jedoch nicht immer entscheidend. Vielmehr ist das Angebot der mannigfachen Institute so umfangreich, dass es sich lohnt auf die detaillierten – und oft sehr unterschiedlichen – Konditionen zu schauen.
Wir vergleichen für Sie; nennen Ihnen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Bedingungen und Finanzierungs-Highlights ! Zum Beispiel sollte ein 50-jähriges Paar, das mit 67 Jahren schuldenfrei sein möchte, nicht mit Kombination eines Bausparvertrages finanzieren, sondern ein 17-jähriges Volltilger-Darlehen zu Vorzugszinsen abschließen.
Junge Paare mit Sicherheitsbestreben kombinieren möglichst 15 Jahre Zins fest und sparen zugleich einen Bausparvertrag an, der in gleicher Zinshöhe weitere 15 Jahre läuft; also 30 Jahre lang gleiche Rate.
Dennoch ist der Endverbraucher (und nur dieser) gemäß § 489 BGB nicht länger als 10 Jahre vertraglich gebunden. Danach kann er kostenfrei den Darlehensvertrag teilweise oder gesamt mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.
Sprechen Sie uns gern an: Wir beraten zu allen Varianten kompetent und seriös mit unserer über 50-jährigen Erfahrung.
Ihr
Artur Menzler