Neue Website MENZLER-BAUFINANZ

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit……

Wir haben also unsere Website www.menzler-baufinanz.de modernisiert und aktualisiert.
Schauen Sie doch einfach mal rein.

Im BLOG finden Sie unsere Newsletter der letzten Jahre bis heute. Interessant zu wissen, wie sich Situationen im Finanzmarkt im Lauf der Zeit verändern und sich manche unserer früheren Newsletter-Einschätzungen heute bestätigen.

Bitte teilen Sie uns – gerne auch kritisch – Ihre Meinung oder auch Verbesserungsvorschläge zu dieser unserer neuen Homepage mit. Wir sind für jeden Hinweis und Kommentar dankbar.

Wir planen weiter, Sie ca. einmal pro Monat online mit den aktuellen, wissenswerten Finanzmarkt-Veränderungen vertraut zu machen, sowie Ihnen Tipps und sachliche Informationen rund-um-die-Immobilien-Finanzierung zu vermitteln.

Zum Thema: Was hat sich an der Baufinanzierungs-Front im neuen Jahr getan ?

Die Konjunktur brummt in Deutschland. Der allgemeine Trend zur Kapitalanlage in Betongold ist weiterhin auf der Überholspur: Wer meint, eine attraktive Immobilie in seiner bevorzugten Lage gefunden zu haben, ist oft mit vielen Mitbewerbern konfrontiert.
Die Kaufpreis-Entwicklung in guten Wohnlagen hat sich zwar bereits etwas abgekühlt, ist aber dennoch nachhaltig. Häufig sind viele Immobilien-Besichtigungen notwendig, bis Verkäufer/in Sie als Käufer/in akzeptiert.
Wir können behilflich sein, indem wir Ihnen ein Finanzierungs-Institut vermitteln, das eine zeitnahe Finanzierungszusage erteilt.
In der Regel können wir bereits im Telefonat oder persönlichem Gespräch eine Finanzierungseinschätzung für Sie abgeben, so dass wir Ihnen kurzfristig –auch alternative- Finanzierungsvorschläge per E-Mail unterbreiten können. Wir wissen, welche Bank oder Sparkasse aktuell eine zügige Bearbeitung ermöglicht.
Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass jeder Kreditgeber Objekt- und Kunden-Bewertung nach eigenen Herauslage-Kriterien vornimmt. MENZLER-BAUFINANZ weiß, wie momentan die Situation bei der Vielzahl von unterschiedlichen Instituten ist, wie und wo zügig ein Darlehensvertrag generiert werden kann.
Zum Glück lässt sich heutzutage mit fast allen Banken, Sparkassen, Direktbanken, Versicherungen, KfW etc. ein Großteil online abwickeln, so dass wir Ihnen von unseren Bankpartnern eine Vorab-Finanzierungszusage schnellstens vorlegen können. Dazu benötigen wir beim Immobilienkauf auch den notariellen Kaufvertrags-Entwurf, um alle Grundbuchdaten und Kaufbedingungen vorab für Sie prüfen zu können.
Erst nach Kreditzusage sollten Sie den notariellen Kaufvertrag abschließen. Wird nämlich beim Notar wider Erwarten der Kaufvertrag nicht unterschrieben, besteht ein kostenfreies 14-tägiges Rücktrittsrecht für Sie vom Darlehensvertrag. Aus diesem Grund muss der Notartermin natürlich innerhalb dieser 14-tägigen Frist erfolgen. Umgekehrt bitte nicht handeln. Nach Beurkundungsrecht gilt in Deutschland, dass Immobilien nur notariell gekauft bzw. verkauft werden können. Bei notarieller Unterschrift der Parteien wird eine vollstreckbare Urkunde vom Vertrag generiert, von der man in der Regel nicht mehr zurück treten kann. Deshalb sollte die Finanzierung vorher stehen !

Bei Anschluss-Finanzierungen, Forward-Darlehen bzw. Umschreibung auf ein anderes Kreditinstitut ist in der Regel zwischen den Banken eine Abtretung der Grundschuld möglich.
Fragen Sie uns: wir beraten Sie kompetent und in der Regel auch kostenfrei.

Attraktiv für Sie: Wir werden durch die Banken honoriert, so dass Sie üblicherweise an uns keine Provision zu zahlen haben.

Der aktuelle Zinstrend ist derzeit gemäßigt ansteigend. Wir gehen davon aus, dass Baufinanzierungs-Zinsen mittel- und langfristig nicht sinken werden. Deshalb sollten Sie sich von uns einen Anschlussfinanzierungs-Vorschlag mittels Forward-Darlehen unterbreiten lassen, sofern Ihre jetzige Zinsfestschreibung in den nächsten 24 Monaten auslaufen sollte.
In jedem Fall aber können Sie nach BGB § 489 mit einer 6-monatigen Frist, 10 Jahre nach Vollauszahlung kostenfrei kündigen, selbst wenn im Darlehens-Vertrag eine längere Zinsfestschreibungszeit vereinbart ist. Bei Verkauf oder sonstigem, berechtigten Interesse, kann der Darlehensnehmer gemäß BGB § 490 auch gegen Erstattung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung bereits vorher kündigen.

Auch die größte, europäische Direktbank ING-DiBa AG, hat am 01.02. und erneut am 13.02.18 ihre Zinsen allgemein erhöht. Diese können Sie zu den unterschiedlichen Darlehenshöhen und Laufzeiten bei uns erfragen, so wie Sie sie auch bei der Direktbank im Internet finden. Wir können Ihnen zusätzlich auch sagen, ob in Ihrem individuellen Fall ein anderes Geldinstitut aktuell noch günstigere Konditionen hat.

Wissenswert zur ING-DiBa AG ist auch, dass diese Bank nun auch 20 Jahre Zinsfestschreibung anbietet; allerdings nur als so genannter Volltilger. Das bedeutet, dass Ihr neu abzuschließendes Darlehen (kein Forward !) mit einem ca. 4 %-igen Tilgungssatz nach 20 Jahren komplett zurück gezahlt sein wird.
Die ING-DiBa AG bietet weitere High-Lights, die Sie bei uns erfragen können.

Gern stehen wir Ihnen mit unserem Beratungs-Team kompetent zur Verfügung.

Wir handeln ausschließlich in Ihrem Interesse und sind unabhängig von den Geldinstituten.

Ihr

Artur Menzler

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