Euro-BUND-Future und § 34i – Zulassung

Zinsen werden durch Konjunkturlage, wirtschaftliche und politische Situationen beeinflusst. Durch unsere europäische Gemeinschaft – aber auch der Abhängigkeit von den USA – gewinnt dabei die Globalisierung an enormer Bedeutung. Nicht nur in Europa, sondern mittlerweile weltweit nimmt die Schulden-Situation enorm zu, so dass die Welt mehr als 150 Billionen Dollar Gesamtschulden aufweist (ca.225% des weltweiten Bruttosozialproduktes) Deutschland stellt hier eine Ausnahmesituation dar. Europa befindet sich in einer Zwickmühle: die Inflation will nicht anspringen und selbst Niedrigzinspolitik führt nicht dazu, dass Wirtschaftsinvestitionen steigen und dadurch die Konjunktur beflügelt wird. Auch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat bislang nicht zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft geführt. Es ist damit zu rechnen, dass die Zinsen weiterhin auf Niedrigniveau verbleiben; schon allein wegen sich reihum wechselnder EU-Probleme: Griechenland – pleite, Syrien – Krieg mit steigender Gefahr eines neuen kalten Ost-West- Konfliktes, drohende Nationalisierung und Polarisierung der Länder durch Fremden-Hass, enorme Bankenverluste einschließlich fallender Aktien, Wirtschafts-Skandale, wie VW und so weiter.

Unseres Erachtens kann dieser Teufelskreis durchbrochen werden, indem die EZB sukzessive und je nach folgendem Konjunkturverlauf die Leitzinsen anhebt! Solange dies jedoch nicht geschieht und auch der allgemeine Konjunkturverlauf das nicht gestattet, ist für uns die Kapitalanlage-Flucht in Betongold sinnvoll, solange die Immobilienpreise nicht ins Uferlose steigen.

Verfolgt man nun aktuell den Euro-BUND-Future (festverzinslich emittierte Wertpapiere des Bundes) so sind diese bis Ende letzter Woche gesunken und haben damit zu steigenden Marktzinsen geführt (dieses Bundes-Papier verhält sich gegenläufig zur Zinsentwicklung). Wir sollten uns dadurch jedoch nicht beirren lassen, da Zinsschwankungen innerhalb der Niedrigzinsphase normal sind. Der Euro-BUND-Future ist seit 09.10.2016 auch wieder angestiegen, so dass wir davon ausgehen, dass sich auch die Hypothekenzinsen wieder einpendeln werden.

Seit 30.09.2016 ist MENZLER-BAUFINANZ (Artur Menzler) nach § 34i Abs. 1.1 GewO zertifizierter Immobiliar-Verbraucherdarlehens-Vermittler im Sinne von §§ 491, 506 BGB. Nehmen Sie also gerne unsere IHK-Erlaubnis zur Vertragsberatung in Anspruch. Wir sind damit einer der ersten Immobilien-Darlehensvermittler, der nicht nur nach § 34c, sondern auch nach § 34i (ebenso § 34d für Versicherungsberatung) über Zulassung und entsprechende Kompetenz verfügt.

Ihr

Artur Menzler

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