Mit der Förder-Rente zum Eigenheim

Das Altersvermögensgesetz (AVmG) schließt die Riester-Versicherung ein, die mit staatlichen Zulagen die Altersvorsorge fördert.

Sie wird auch als Wohnriester oder Wohnbau-Riester bezeichnet, da das darin angesammelte Kapital einschließlich der staatlichen Förder-Zulagen auch zur Entschuldung des selbstgenutzten Wohneigentums verwendet werden kann.

Für einige unserer Kunden haben wir bereits deren angespartes Riester-Vermögen als Eigenkapital für deren Baufinanzierung verwenden können.

Manche unserer Kunden werden ihr angespartes Riester-Vermögen später zur Darlehenstilgung – z.B. nach Ablauf der ersten 10 Jahre der Zinsfestschreibung – verwenden.

Der Staat berechtigt also Wohneigentümer, deren Riester-Kapital zur Entschuldung Ihrer selbstgenutzten Immobilie einzusetzen, ohne dass die staatliche Förderung verwirkt wird. Dadurch wird das Ziel erreicht, dass das im Rentenalter belastungsfreie Wohneigentum einer Zusatz-Rente gleich kommt.

Viele Bürger/-innen haben diesen Wert der staatlichen Förderung noch nicht entdeckt. Sie wird häufig als zu kompliziert angesehen, obwohl sie grundsätzlich einfach ist :
Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ist unmittelbar förderberechtigt, bis zu 4% seines Bruttoeinkommens (maximal 2.100 € p.a.) in Riester anzusparen und erhält dann vom Staat Zulagen.

Beispiel 1:
Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind verdient als Halbtagskraft brutto 1.500 € mtl.

  • Sie spart einen Riestervertrag an : 4% von 18.000 € = 720 € p.A.
  • abzüglich staatlicher Zulage für die Mutter = 154 € p.A.(demnächst voraussichtlich 175 €)
  • abzüglich staatlicher Zulage für ihr Kind (nach 2008 geboren) = 300 € p.A.
  • für das Spar-Kapital von 720 € wendet sie selber auf = 266 € p.A.
  • ihr persönlicher Sparbeitrag beträgt damit ca. = 22 € mtl.

Nach 10 Jahren hat sie 7.200 € angespart und dafür selber nur 2.660 € eingezahlt. Nach Abzug von Steuern und Kosten verbleiben ihr ca. 6.000€. Diese 6.000 € kann sie nun zur Teilentschuldung der selbst genutzten Eigentumswohnung einbringen.

Danach darf sie ihre Riester-Einzahlungen einschließlich weiterer öffentlicher Zulagen nutzen… z.B. auch als lebenslange Rente im Alter.

Beispiel 2:
In einer 4-köpfigen Familie hat der alleinverdienende, angestellte Vater ein Jahres-
Brutto-Einkommen von : 50.000 €

  • Davon spart er einen Riestervertrag an : 4% von 50.000 € = 2.000€ p.A. abzüglich staatlicher Zulage für den Vater = 154 € p.A. (demnächst voraussichtlich 175 €)
  • abzüglich staatlicher Zulage für die Kinder (nach 2008 geboren) 2 x 300 € = 600 € p.A.
  • für das Spar-Kapital von 2.000 € wendet er selber auf = 1.246 € p.A.
  • sein persönlicher Sparbeitrag beträgt damit ca. = 104 € mtl.

Nach 10 Jahren wird er ein Sparvolumen von 20.000 € angesammelt haben, wovon er selber lediglich 12.460 € angespart hat. Ihm verbleiben ca. 16.000 € nach Abzug von Steuern und Kosten. Er entschuldet nun einen Teil seiner Baufinanzierung mit 16.000 € und spart bis zu seinem Rentenalter den Riester-Vertrag weiter an, um dieses Vermögen als weitere Entschuldung oder wahlweise als Rente zu nutzen.

Im Vergleich zu einer üblichen Tilgung würde diese Familie vergleichsweise auf ihr Annuitätendarlehen nach 10 Jahren ca. 12.400 € zurückgezahlt haben, sofern sie im Durchschnitt 104 € mtl. Tilgungsanteil geleistet hätte. Obwohl Papa Fiskus (wie bei der BfA-Rente) das o.a. Riester-Volumen von 20.000 € besteuert, kann diese Familie rund 30% mehr Darlehen mit Riester tilgen als bei gleichem Aufwand mit üblichem Tilgungsbeitrag. Bei diesem Beispiel 2 könnte die mittelbar förderungsberechtigte Ehefrau bei nur 10 € Riester-Beitrag sogar noch weitere 22,83 € mtl. (einschl. eigener Zulage vom Staat) ansparen und in 10 Jahren ca. 2.000 € zur Baufi-Tilgung beisteuern.

Eine steuerliche Berechnung und Beratung können wir hier nicht vornehmen, da diese individuell unterschiedlich ist und nur von einem Steuerberater vorgenommen werden darf.

Diese öffentlich geförderte Wohneigentums-Darlehens-Tilgung kommt also insbesondere Familien mit Kindern zugute.

In diesem Zusammenhang hatten wir bereits in unserem Newsletter vom 24.04.2017 darauf hingewiesen, dass die Regierung für junge Familien eine Eigenheimzulage o.ä. plant. Tatsächlich hat die CDU/CSU nun in ihr neues Wahlprogramm ein Baukindergeld für junge Familien aufgenommen, die ihre eigene Immobilie erstmalig finanzieren lassen möchten. Dieser staatliche Zuschuss könnte über 10 Jahre hinweg 100 € mtl. betragen ! Mit Wohnriester und neuer Eigenheimzulage können somit mehrere Projekte gefördert werden: Altersvorsorge, Wohneigentumsbildung, Baukonjunktur-Förderung, Verbesserung der demografischen Entwicklung in der BRD.

Sprechen Sie uns gern zur kostenfreien Beratung an: Wir sind nicht nur Finanz-, sondern auch Versicherungs-Fachleute.

Ihr

Artur Menzler

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