CO² erschreckend / EnEV 2016 / KfW 151/152/153

Weltweit haben die CO²- Emissionen (Kohlendioxid) 2014 im Vergleich zu 1990 erschreckend um fast 50% zugenommen! Größte Luftverschmutzer sind die Länder China und Indien, die allerdings auch die größten Bevölkerungszahlen aufweisen. Deutschland hingegen verringerte in der selben Zeit seine CO²-Werte um fast 25%! Unsere Bundesregierung legt Wert darauf, dass Deutschland weiterhin auf dem Sektor energieeffizientes Bauen und modernisieren von Gebäuden Vorreiter bleibt, um Klima und Umweltverschmutzung positiv zu beeinflussen. Momentan sind Energieverbrauchswerte bei Neubauten nach der EnEV-2014 (Energieeinsparverordnung) geregelt. Ab 2016 werden die Anforderungen an die Mindestwerte des Energieverbrauchs durch die EnEV-2016 zur Auflage: Eigentümer von Häusern und Wohnungen, Käufer, Verkäufer sowie Kaufinteressenten sollten sich dies bewusst machen. Insbesondere sollten Baufinanzierungsinteressenten darauf achten, dass sich die Förderungsbestimmungen durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau wie folgt ändern:

Wer heute neu baut, muss nach aktueller EnEV einen Primärenergiebedarf nach KfW-100 nachweisen. Die EnEV-2016 verlangt dafür einen um 30% verminderten Energie-Verbrauch, also KfW-70 als Standard. Gefördert werden Häuser, die noch weniger Energieverbrauch aufweisen, also KfW-40+

Für solche KfW-40+ Energiemaßnahmen werden nicht nur attraktive Tilgungszuschüsse gewährt, sondern die aktuelle KfW-Kreditsumme von 50.000,-€ wird künftig auf bis zu 100.000,-€ angehoben und mit einem Zinssatz von 0,75% gefördert.

Für Bestandsimmobilien werden die KfW-Anforderungswerte an den sog. Wärmedurchgangskoeffizienten nicht so streng wie bei Neubauten gehandhabt. Dennoch: Hier gibt es für Sanierungsmaßnahmen die Effizienzstandards 115, 100, 85, 70 und 55+ für einzelne energetische Durchführungen, die ebenfalls mit 0,75% Zins über die KfW finanziert werden können.

In Ihrem eigenen Interesse als Haus- oder Wohnungseigentümer sollten Sie also auf die Energie- und Wärmedämmwerte achten!
Denn: Wer sich heute mit den Mindeststandards der aktuellen EnEV zufrieden gibt läuft Gefahr, dass seine Immobilie ab 2016 bautechnisch überholt sein wird! Neubau und energetische Modernisierungen machen sich aber nicht nur durch geringere künftige Energiekosten, sondern auch durch o. a. erheblich günstigere Darlehnszinsen (sog. KfW-Mittel!) bezahlt. Sie erreichen also als Immobilienbesitzer nicht nur geringstmöglichen Energieverbrauch mit den neugeforderten Maßnahmen, sondern auch noch eine wesentlich günstigere Gesamtfinanzierung Ihrer Immobilie.

Lassen Sie sich von unseren fachlich qualifizierten Finanzdienstleistern beraten und entsprechende Alternativ-Angebote ausrechnen.

Ihr

Artur Menzler

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